Kommunale energieberatung
Spätestens mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes sind Kommunen dazu verpflichtet, in Bezug auf den Energieverbrauch mit gutem Beispiel voranzugehen. Bund und Länder haben sich darin verpflichtet, ab 2024 Maßnahmen umzusetzen, die bis zum Jahr 2030 jährliche Endenergieeinsparungen von 45 Terawattstunden auf Bundesebene und 3 Terawattstunden auf Länderebene erbringen sollen. Auch die Kommunen leisten ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele.
Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sieht das Gesetz die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen vor. Zusätzlich fordert das Energieeffizienzgesetz die Umsetzung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen, mit dem Ziel, jährlich zwei Prozent der gesamten Endenergie einzusparen.
Eine klare Strategie mit definierten Zielen, gestützt durch ein geeignetes Managementsystem, ist für Kommunen daher unerlässlich. Neben den ökologischen Vorteilen trägt dies zur Haushaltsentlastung bei, sichert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kann durch eine kluge Kommunikation auch die Außenwahrnehmung und Attraktivität der Kommune positiv beeinflussen.
Swiss Climate berät Kommunen umfassend im Energie- und Mobilitätsbereich. Wir begleiten Sie bei der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen und Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz.
Unser Angebot
Swiss Climate unterstützt Ihre Energie-Region in folgenden Bereichen:
- Erfassung von Energiekennzahlen und Berechnung der territorialen Bilanz
- Erarbeitung einer Energie-Strategie
- Analyse und Umsetzung von Maßnahmen im Energie- und Mobilitätsbereich
- Förderung erneuerbarer Energien (inkl. Mobilität) und Energieeffizienz unter Einbezug von Gemeinde(n), lokalem Gewerbe, Bevölkerung und Tourismus
- Partizipative Prozesse und Prozessmoderation
- Zieldefinition und Monitoring
- Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Beratung der Bevölkerung
Ihr Nutzen
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es eine CSR-Berichtspflicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden in der EU. Ab 2024 verschärft die CSRD die Anforderungen weiter und macht eine Berichterstattung auch für viele KMU zur Pflicht. Neben dem Compliance-Aspekt ist der Nutzen einer transparenten Berichterstattung hoch und vielseitig:
- Gewinn von Ausschreibungen dank nachhaltigem Management
- Förderung von Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitenden, Partnern und weiteren Stakeholdern
- Stärkung der Corporate Identity und des Images von Ihrem Unternehmen
- Steigerung des Wettbewerbsvorteils durch nachhaltige Positionierung im Markt
- Optimierung von Geschäftsprozessen